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Empfehlungen, fachpolitische Positionen und praxistaugliche Materialien frei Haus.
Eine starke Stimme für die Kinder- und Jugendhilfe
Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Landesjugendämter ist der Zusammenschluss der 17 Landesjugendämter im Bundesgebiet (zwei in NRW), die in ihrem jeweiligen Einzugsbereich überörtliche Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen, wie z. B. Beratungsleistungen für die örtlichen Jugendämter und die Träger der freien Jugendhilfe, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe sowie Planung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe.
Die BAG Landesjugendämter entwickelt gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze für die Kinder- und Jugendhilfe in Bund, Ländern und Kommunen, nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe Stellung, erarbeitet Empfehlungen und Arbeitshilfen und trägt zu einer bundeseinheitlichen Anwendung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bei.
So gelingt die verlässliche Zusammenarbeit der Jugendämter bei überregionalen Pflegekindervermittlungen – Empfehlungen zu § 37c SGB VIII Abs. 3 Satz 4
Die BAG Landesjugendämter bezieht Stellung zu zwei Gesetzentwürfen zur Reform des Kindschaftsrechts und des familiengerichtlichen Verfahrens. Sie begrüßt zentrale Zielsetzungen, sieht jedoch auch fachliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Die Empfehlungen und Stellungnahmen der BAG-Landesjugendämter im Überblick.
Unsere Aufgabe ist es, die Kinder- und Jugendhilfe fachlich zu unterstützen.
Internetpräsenzen und Anschriften der 17 deutschen Landesjugendämter
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