Empfehlung: Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines „berechtigten Interesses“ im Sinne von § 9b SGB VIII
BAG Landesjugendämter veröffentlicht Empfehlung zu § 9b SGB VIII – Aufarbeitung
Mit dem neuen § 9b SGB VIII – Aufarbeitung hat der Bundesgesetzgeber die Akteneinsicht betroffener Personen bei berechtigtem Interesse ausdrücklich gesetzlich geregelt.
Zugleich wurden die Landesjugendämter durch den Gesetzgeber beauftragt, unter Beteiligung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Grundsätze und Maßstäbe dafür zu entwickeln, wann ein berechtigtes Interesse zur Akteneinsicht vorliegt.
Die BAG Landesjugendämter hat hierzu die Empfehlung „Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung eines berechtigten Interesses im Sinne von § 9b SGB VIII“ erarbeitet. Ziel der Handreichung ist es, öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort bei der Umsetzung des neuen § 9b SGB VIII zu unterstützen. Sie soll zu einem bundesweit einheitlichen Begriffsverständnis des berechtigten Interesses beitragen und Orientierung für die Praxis geben.
Die Empfehlung macht zugleich deutlich: Entscheidungen über Akteneinsicht im Kontext von Aufarbeitung müssen an den Bedürfnissen betroffener Personen ausgerichtet sein. Sie stehen im Zusammenhang mit dem berechtigten Anliegen, erlittene Gewalt, institutionelles Handeln und persönliche Lebensgeschichte nachvollziehen zu können.
Die Empfehlung wurde gemäß § 9b Abs. 3 Satz 2 SGB VIII durch die BAG Landesjugendämter unter Beteiligung der Unabhängigen Aufarbeitungskommission erstellt. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission trägt die Empfehlung vollumfänglich mit.
Die ursprünglich angekündigte Reihenfolge der weiteren Bearbeitung hat sich geändert: Die BAG Landesjugendämter erarbeitet derzeit zunächst eine zweite Empfehlung zur Aktenaufbewahrung und Akteneinsicht. Die Erstellung einer Mustervereinbarung nach § 9b Absatz 2 SGB VIII wird sich ggf. daran anschließen.
Die noch in Arbeit befindliche zweite Empfehlung soll öffentlichen und freien Trägern eine praxisnahe Orientierung zur Umsetzung des § 9b SGB VIII geben. Sie befasst sich insbesondere mit der Frage, welche Akten und Unterlagen erfasst sind. Weitere Schwerpunkte werden Aufbewahrungsfristen, die Zuständigkeiten bei der Aufbewahrung und bei Zuständigkeits- oder Trägerwechseln sein. Zudem sollen das Verfahren der Akteneinsicht und Auskunftserteilung, der Umgang mit schutzwürdigen Interessen Dritter und datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie besondere Fallkonstellationen näher erläutert werden. Die Empfehlung verfolgt das Ziel, eine möglichst transparente, verlässliche und bundesweit vergleichbare Praxis zu unterstützen. Dabei stehen die Aufarbeitungsinteressen und Rechte betroffener Personen ebenso im Mittelpunkt wie eine rechtssichere, praktikable und ressourcenschonende Umsetzung durch die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.